Fenster Schatz GmbH
                                                                       Meisterbetrieb & Energie-Effizienz-Experte




Gute Gründe für den Austausch von Fenstern und Türen


Der Austausch von Fenstern und Türen ist eine Investition, die gut durchdacht sein will, denn dabei spielen zahlreiche technische, energetische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Dennoch entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für diese Form der Modernisierung – und das aus gutem Grund. 

Moderne Fenster- und Türensysteme tragen nicht nur zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz bei, sondern erhöhen auch den Wohnkomfort, den Schallschutz sowie den Wert der Immobilie.

Besonders attraktiv wird der Fenster- und Türentausch durch die vielfältigen staatlichen Fördermöglichkeiten. So profitieren Eigentümer beispielsweise von einem Steuerbonus von bis zu 20 % bei der Verwendung energieeffizienter Modelle. Zusätzlich bietet das BAFA attraktive Förderprogramme, die ebenfalls Zuschüsse von bis zu 20 % ermöglichen. Diese finanziellen Anreize reduzieren die Investitionskosten erheblich und machen die Modernisierung langfristig besonders rentabel.


Darüber hinaus gestaltet sich der gesamte Prozess für Sie unkompliziert und transparent: Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die Auswahl der passenden Produkte bis hin zur Beantragung der Fördermittel und der fachgerechten Umsetzung. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur von modernen, energieeffizienten Lösungen profitieren, sondern auch sämtliche Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen können.


Steuerliche Förderung nach §35C EStG

 

BAFA Zuschuss - BEG EM

Was wird gefördert?

  •  Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Einbau von Lüftungs- und digitalen Energiesystemen
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Die staatliche Förderung beläuft sich auf 20 % der gesamten Material- und Lohnkosten. Pro Gebäude ist der Förderbetrag auf maximal 40.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass für die volle Ausschöpfung der Förderung Investitionen von bis zu 200.000 Euro möglich sind.

Wichtig: Der Höchstbetrag bezieht sich auf die Gesamtsumme aller energetischen Maßnahmen. Bei umfangreichen Sanierungen, wie beispielsweise einer Kernsanierung, kann dieser Betrag entsprechend überschritten werden.

Fördervoraussetzungen im Überblick:
 
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
  • Das Objekt wird ausschließlich selbst genutzt (keine Vermietung)
  • Bei gemischter Nutzung ist nur der selbst genutzte Teil förderfähig
  • Das Gebäude befindet sich in der EU oder im EWR
  • Das Gebäude ist älter als 10 Jahre (Herstellungsbeginn maßgeblich)
  • Keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme (z. B. KfW oder BAFA)
  • Fenster: Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Außentüren: Ud ≤ 1,3 W/(m²K)
  • Außenwand-U-Wert liegt unter dem Uw-Wert der neuen Fenster
  • Maßnahmen: Beginn nach 31.12.2019, Abschluss vor 01.01.2030

Wie bekomme ich den Zuschuss?

Kein Antrag und kein Energieberater nötig. Die Förderung wird über die private Steuererklärung geltend gemacht – Rechnung einreichen genügt. Die Steuerermäßigung erfolgt über drei Jahre: 7 % im 1. Jahr, 7 % im 2. Jahr und 6 % im 3. Jahr.
Wichtig: Die Förderung mindert die Einkommensteuer. Bei geringer Steuerschuld kann sie nicht vollständig genutzt werden. In diesem Fall kann eine KfW-Förderung sinnvoller sein. Teilprojekte können zeitlich aufgeteilt werden, um die Förderung besser auszuschöpfen.


Was wird gefördert?

  • Austausch von Fenster und Außentüren
  • Dämmung Dach, Wände, Kellerdeck und Sonnenschutz
  • Lüftungsanlagen, Kältetechnik, MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)
  • Heizungsoptimierung (Optimierung einer bestehenden Heizung)
  • Innovative Heiztechniken wie Wärmepumpen, Biomassenheizungen, Solarthermie, Wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellen

Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, keine Neubauten.  Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

Wer darf Antrag stellen?

  •  Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Vermieter
  • Pächter (mit Zustimmung)
  • Kommunen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beträgt 15 % der Material- und Lohnkosten.
  • Die Mindestinvestition liegt bei 2.000 € pro Maßnahme.
  • Pro Wohneinheit sind bis zu 4.500 € Förderung möglich (max. 6 Wohneinheiten).
  • Das entspricht einer Investition von bis zu 30.000 € je Wohneinheit. 60.000 € mit iSFP.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung auf 20 %. 

Fördervoraussetzungen im Überblick:

  • Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses (max. 6 Wohneinheiten) oder einer Eigentumswohnung
  • Auch Ersterwerber sanierter Häuser oder Wohnungen sind förderfähig
  • Keine Ferien- oder Wochenendimmobilie (keine hotelähnliche Nutzung)
  • Gebäude ist älter als 6 Jahre
  • Keine Doppelförderung (z. B. §35c EStG ausgeschlossen)
  • Fenster: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) (nur mit Dreifachverglasung)
  • Außentüren: Ud ≤ 1,3 W/(m²K)
  • Außenwand-U-Wert ≤ Uw der neuen Fenster (meist erfüllt bei Baujahr ab 1977)

Wie bekomme ich den Zuschuss?

Der Zuschuss ist über das BAFA - Portal zu beantragen. Für viele Maßnahmen ist ein Energie-Effizienz-Experte notwendig, besonders bei bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und energieeffizienten Heizanlagen. Wir als Energie-Effizienz-Experte prüfen und beraten Sie im Rahmen der Sanierungsmaßname. Wir prüfen, beraten, beantragen und bearbeiten auch die spätere Abrechnung durch die BAFA.

  • Achtung: Der Antrag kann erst nach Beauftragung der Leistung gestellt werden. Der Auftrag enthält eine sog. aufschiebende Bedingung. Dies bedeutet, dass der Auftrag erst rechtskräftig wird, wenn die BAFA den Antrag genehmigt hat.
  • Die Maßnahme startet erst nach dem der Zuwendungsbescheid vorliegt.


BAFA (FAQ)


 
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